Institut für
Gewerblichen Rechtsschutz,
Technik und Recht

Praxisnahe juristische Analysen setzen ein vertieftes Verständnis des zugrundeliegenden technischen oder wirtschaftlichen Sachverhalts voraus. Dies ist nur mit einer engen interdisziplinären wissenschaftlichen Zusammenarbeit von Experten aller betroffenen Fachbereiche möglich.

Über das Institut

Über das Institut

Das Institut für Gewerblichen Rechtsschutz, Technik und Recht wurde 1994 von Prof. Dr. iur. Dr. rer. pol. Jürgen Ensthaler gegründet. Anlass war eine Studie zu Rechtsfragen der Haftung, Zertifizierung und Umweltschutzanforderungen bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Für diese Unternehmen wurden gemeinsam mit Experten aus der Betriebswirtschaftslehre und technischen Bereichen Haftungsvermeidungsstrategien im Rahmen von Qualitätsmanagementsystemen entwickelt, die erfolgreich in zahlreiche Unternehmen eingeführt wurden.

Das Institut hat seither zahlreiche weitere wissenschaftliche Studien in den Bereichen Technik und Recht durchgeführt und kann hierfür auf ein Netzwerk von wissenschaftlich ausgewiesenen und praxiserfahrenen Juristen, Ingenieuren und Ökonomen zurückgreifen. Das Forschungsprofil des Instituts umfasst unter anderem das Urheber- und Patentrecht, Fragestellungen aus den Bereichen des technikbezogenen Unternehmensrechts einschließlich der Produktsicherheit- oder Produkthaftung (Technical Compliance) sowie Bezüge zum Datenschutz-, Wettbewerbs- und Gesellschaftsrecht. Die interdisziplinäre Arbeitsweise ermöglicht so gleichermaßen wissenschaftlich fundierte wie auch praxisnahe Analysen.

Bisherige Forschungsprojekte (Auszüge)

Regulatorische Rechtsfragen automatisierten Fahrzeugen, gefördert vom BMWi, 2023/2024

Entwicklung der Prozesse zur Durchführung eines fernüberwachten Fahrbetriebs mit automatisierten Fahrzeugen und rechtliche Begleitung bis zur Erprobungsgenehmigung.

Rechtssicherheit in internationalen Lieferketten, im Auftrag TÜV-Verband, 2020

Rehtsgutachten zur Rechtssicherheit in internationalen Lieferketten.

Rechtliche Rahmenbedingungen für die additiv-generative Fertigung; wissenschaftliche Bearbeitung im Rahmen des Forschungsprojekts „Agent 3D“, gemeinsam mit Fraunhofer und TU Dresden, Auftraggeber BMBF, 2019.

Rechtliche Begleitung der additiv-generativen Fertigung, Urheber- und Patentrecht, Verantwortung bei Schutzrechtsverletzungen, Erweiterung der Schutzbieche auf die CAM-Dateien

Rechtsgutachten zur additiv generativen Fertigung (3D-Produktion), im Auftrag der Leopoldina, 2018.
Rechtliche Begleitung des Projekts "smart City" für die Stadt Wolfsburg, 2017.

Erarbeitung der rechtlichen Anforderungen an vernetzte Systeme im Bereich der städtischen Daseinsvorsorge sowie bei der Vernetzung von Verkehrssystemen und Digitalisierung der Kieze

Pflichtenbereiche in internationalen Lieferketten, 2017.

Zu Pflichtenbereichen in internationalen Lieferketten und zur Bedeutung und Durchsetzung von Selbstverpflichtungen, im Auftrag der GIZ.

Evaluation der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS), Studien zur Optimierung der Evaluationsprozesse, 2015-2016.
Beteiligung an Studie „Automatisiert. Vernetzt. Elektrisch. – Potenziale innovativer Mobilitätslösungen für Baden-Württemberg“, beauftragt durch das Land Baden-Württemberg (Landesagentur e-mobil BW), 2015.

Zum Download unter https://www.e-mobilbw.de/de/service/publikationen.html?file=files/e-mobil/content/DE/Publikationen/PDF/15502_Studie-Fahrzeugvernetzung_RZ_WebPDF.pdf

Beratung von Ausschüssen des Deutschen Bundestages, 2014 folgend

Beartung zur Änderung des Patentrechts und zur Entwicklung von Leistungsschutzrechten.

Strukturen des Bundes im Bereich der Produktsicherheit; Auftraggeber: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit (BAuA), 2012-2013.

Analyse der Regelungssystematik im Produktsicherheitsrecht für Europa und Deutschland; Vorschläge zur Verbesserung des Gesetzgebungsverfahrens im Bereich des Produktsicherheitsrechts.

AP 53 „Rechtliche und regulatorische Rahmenbedingungen“ im Projekt SIM-TD („Sichere und intelligente Mobilität – Testfeld Deutschland“) sowie rechtliche Begleitung der Einführung von car-to-car Fahrerassistenzsystemen, 2007-2010.

Studie zu den rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen beim Einsatz von intelligenten Verkehrssystemen, Untersuchung der Zulassungsvoraussetzungen, der Anforderungen an die technischen Dienste, der rechtlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit digitaler Straßeninfrastruktur; Haftungsfragen.
Weitere Informationen unter www.simtd.de

Studie für die Kommission für Arbeitsschutz und Normung (KAN-Studie 43): Überprüfung von mandatierten Normen zu Konformitätsbewertung im Produktsicherheitsbereich, 2008.

Im Amtsblatt der Union verkündete technische Normen wurden auf Konformität mit dem Beschluss EG 768/2008 zum Produktsicherheitsrecht überprüft und Korrekturen erfasst.

Studie im Auftrag des BMWi: Standardisierung und Qualitätsbewertung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Dienstleistungsrichtlinie (2006/123/EG), 2007.
Studie für die Kommission für Arbeitsschutz und Normung (KAN-Studie 30): Anforderungen an die Akkreditierung von Prüf- und Zertifizierungsstellen, 2003.

Überprüfung der Zertifizierungsanforderungen auf der Grundlage der Prüfmodule, Entwicklung einheitlicher Anforderungen, Novellierungsvorschläge für die Richtlinien.

Rechtliche Aspekte des Qualitätsmanagements; Entwicklung von Haftungsvermeidungsstrategien, insbes. für KMUs; Studie im Auftrag der Deutschen Gesellschaft für Qualität und dem Bundesbildungsministerium, 1993-1994.

Siehe Veröffentlichung „Juristische Aspekte des Qualitätsmanagements“, 3. Auflage, Springer, 1997, ISBN 978-3-642-59226-3

Langjähriges Mitglied der vom BMWi eingerichteten Arbeitsgemeinschaft Industrie 4.0

Kontakt

Prof. Dr. Jürgen Ensthaler

Technische Universität Berlin
Sekretariat H 41
Straße des 17. Juni 135
10623 Berlin